Gebührenordnung
GEBÜHRENORDNUNG des
Leichtathletik-Verbandes Rheinhessen-Rheinland (LVRR)
Die Gebührenordnung ist eine Zusammenstellung der Kosten für eine vom LVRR zu erbringende Leistung in Bezug auf seine originären Aufgaben. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Vorgaben des DLV und den Gebührensätzen des LVRR. Der Vizepräsident Finanzen stellt die Gebührenordnung auf und legt diese dem Präsidium zur Genehmigung vor. Der Verbandsrat stimmt über die Gebührenordnung nach Vorlage ab. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums und unterliegen der Genehmigung des Verbandsrates.
§1 Mitgliedsbeitrag
Gemäß §4 der Satzung erhebt der Verband einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von seinen Mitgliedern. Dieser beträgt ab 01.01.2025 2,00 Euro pro in der Bestandserhebung der Sportbünde Rheinhessen und Rheinland im laufenden Jahr gemeldeten Leichtathleten.
§ 2 Gebühren für den Eintrag in der elektronischen Startrechtdatei gemäß DLO
Für alle Vereinsmitglieder mit Startrecht (früher Startpass) wird eine jährliche Gebühr mit der Mitgliedsbeitragsrechnung erhoben.
Diese Jahresgebühr beträgt für das Startrecht:
Für Personen, die im Berechnungsjahr volljährig werden oder sind beträgt die Jahresgebühr 5,00 €, für alle anderen 2,50 €
Änderungen und Löschung in der elektronischen Startrechtdatei sind kostenlos.
§3 Wettkampforganisation
Die Gebühren richten sich in Art und Höhe an den Vorgaben des DLV (§ 1 GBO) und werden um die folgenden Gebührensätze ergänzt:
- Genehmigungsgebühren für Verbandsveranstaltungen
Kreis-, Regions-, LVRR-, RLP- und SLV-Meisterschaften: 60,00 €
(40,00 € zzgl. 20,00 € DLV)
- Genehmigungsgebühren für offene Veranstaltungen
Stadionferne Veranstaltungen:
0,50 € pro Läufer (0,40 € zzgl. 0,10 € DLV) im Ziel abzgl. Kinder U12, U10, U8, Bambini und Jugend U14/U16; jedoch mindestens 20,00 € auch bei Absage der Veranstaltung
Sportfeste (bis landesoffen):
45,00 € (25,00€ zzgl. 20,00 € DLV)
Sportfeste (für max. 3 LVs oder LV und einen angrenzenden Int. Verband):
85,00 € (25,00€ zzgl. 60,00 € DLV)
Nationale Sportfeste
150,00 (25,00€ zzgl. 125,00 € DLV)
Internationale Sportfeste
200,00 (25,00€ zzgl. 175,00 € DLV)
Höherwertige Veranstaltungen siehe GBO des DLV.
- Organisationsgebühr für die Teilnahme an Veranstaltungen
Die Gebühren richten sich in Art und Höhe an den Vorgaben des DLV (§ 2 GBO). Für LVRR-Meisterschaften ist die Veröffentlichung in den allgemeinen Teilnahmebestimmungen des jeweiligen Jahres maßgebend.
- Leihgebühren
Ausgeliehene Materialen müssen vom jeweiligen Verein an der Lagerstelle (Mainz, Koblenz und ggf. weitere) abgeholt und zurückgebracht werden.
Zeitmessanlage inkl. Windmesser (Lagerort Mainz)
Die Vermietung der Zeitmessanlage ist nur möglich, wenn ein entsprechend ausgebildeter Bediener im Verein vorhanden oder für die Veranstaltung organisiert wurde. Wird ein Bediener benötigt, kann eine Vermittlung eines Bedieners über die Geschäftsstellen des LVRR erfolgen.
Leihgebühr für Mitgliedsvereine im LVRR 150,00 €/ Veranstaltungstag
Leihgebühr für externe Verein 250,00 €/ Veranstaltungstag
Elektronische Weitenmessung (Leica) – pro Gerät
Leihgebühr für Mitgliedsvereine im LVRR 25,00 €/ Veranstaltungstag
Leihgebühr für externe Verein 60,00 €/ Veranstaltungstag
RACE RESULT System passiv (Lagerort Koblenz)
Leihgebühr für Mitgliedsvereine im LVRR 150,00 €/ Veranstaltungstag
Leihgebühr für externe Verein 200,00 €/ Veranstaltungstag
Windmesser
Leihgebühr für Mitgliedsvereine im LVRR 25,00 €/ Veranstaltungstag
Leihgebühr für externe Verein 40,00 €/ Veranstaltungstag
Lautsprecheranlage
Leihgebühr für Mitgliedsvereine im LVRR 50,00 €/ Veranstaltungstag
Leihgebühr für externe Verein 80,00 €/ Veranstaltungstag
Starterkoffer (2 Waffen und Munition)
Leihgebühr für Mitgliedsvereine im LVRR 15,00 €/ Veranstaltungstag
Leihgebühr für externe Verein 30,00 €/ Veranstaltungstag
- Personaleinsatz
Bei Rheinland-Pfalz und höherwertigen Meisterschaften werden in Absprache mit dem Ausrichter Obleute, Schiedsrichter, Starterteam und Leiter Wettkampfbüro bestellt.
Der Ausrichter der Veranstaltung erstattet die Kosten entsprechend aktuellem Landesreisekostengesetz.
§ 4 Lehrgangsgebühren, Honorare, Druckwerke und Werbung
Werden gemäß erfolgter Ausschreibung im jeweiligen Jahr und der vereinbarten Honorarübersicht des LVRR erhoben bzw. gezahlt. Die Gebühren sind der jeweils gültigen Veröffentlichung des LVRR zu entnehmen.
§ 5 Ordnungsgeld für erhöhten Aufwand der Geschäftsstellen
Unvollständig oder nachträglich eingereichte Veranstaltungsanträge: 25,00 €
Unvollständige oder fehlerhafte und handschriftliche Meldungen zu Deutschen Meisterschaften (DM) oder Süddeutschen Meisterschaften (SDM)(pro Meldung):20,00 €
Falsche Meldungen zu DM oder SDM (nicht erfüllte Mindestleistungen, unwahre
Angaben in der Meldung oder Ähnliches; pro Meldung): 50,00 €
Für nicht korrekte Ergebnisübermittlung/Nichteinsatz der vorgeschriebenen Wettkampfsoftware: 100,00 €
Überschreiten der Vorlagefrist Ergebnislisten
gilt auch für stadionferne Veranstaltungen (später als 3 Wochen) 25,00 €
Abweichung Bestanderhebung SBR und Anzahl der aktiven Startrecht im LVRR
pro Startrecht 7,00 €
Entgegen der DLO-Anhang 2 § 6.7 (24 Std. Frist) gewährt der LVRR den Veranstaltern von stadionfernen Veranstaltungen eine verlängerte Abgabefrist für den Veranstaltungsbericht (=Grundlage der Berechnung der Genehmigungsgebühr) von 10 Tagen.
Die Abgabe kann nur online erfolgen.
Liegt der Bericht nach 30 Tagen nicht vor, ermittelt die Geschäftsstelle auf der Basis der Ergebnisliste die Anzahl der Teilnehmenden. Für diesen Mehraufwand wird die doppelte Genehmigungsgebühr berechnet.
§ 6 Mahngebühren
1. Mahnung: 3,00 €
2. Mahnung: 6,00 €
3. Mahnung: 12,00 €
§ 7 Lastschriftverfahren
Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Zuschläge und Umlagen werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Alle Verbandsmitglieder sind hierzu verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
Weist das Konto eines Mitgliedes zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/der Gebühren/der Zuschläge/der Umlage keine Deckung auf so haftet das Mitglied dem Verband gegenüber für sämtliche dem Verband mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verband nicht mitgeteilt hat.
§ 8 Inkrafttreten
Die Ordnung tritt durch Beschluss des Verbandstages am 29.09.2026 in Kraft